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DSGVO: Bußgeld gegen Unternehmen setzt Verschulden voraus
André Szesny 30.01.24 André Szesny 30.01.24

DSGVO: Bußgeld gegen Unternehmen setzt Verschulden voraus

Gegen ein datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen darf eine Geldbuße nach Art. 83 DSGVO nur dann verhängt werden, wenn nachgewiesen ist, dass das Unternehmen den Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen hat.

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